- Abschluss von Dauergrabpflegeverträgen
- jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
- Erneuerungen nach Einsenkungen oder Nachbeerdigungen
- das Decken des Grabes mit Tannengrün ( soweit dies Ortsüblich ist )
- Erneuerung der gesamten gärtnerischen Anlage in zu vereinbarenden Abständen
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